VERTRAGSFORMEN

Kommunal-Miete

Angesichts der kritischen Lage der öffentlichen Finanzen in Deutschland nutzen in Zeiten leerer Haushaltskassen immer mehr Städte und Gemeinden unsere modernen Finanzierungskonzepte wie Kommunal-Miete oder Leasing zur unkomplizierten und kostensparenden Realisierung notwendiger Investitionen. Da kurz- und mittelfristig wenig Besserung in Sicht ist, können unsere Miet- oder Leasingverträge für die öffentliche Hand, professionelle Beratung und klug ausgehandelte Anschaffungskosten des Leasinggebers vorausgesetzt, viele Vorteile gegenüber klassischen Kredit- oder Mietkaufverträgen haben.

Durch Kommunal-Mietverträge lassen sich geplante Investitionen wesentlich früher realisieren als bei einer klassischen Haushaltsfinanzierung. Dieser „Vorzieheffekt“ hat den Vorteil, dass z.B für den jährlichen Kauf neuer Kommunalfahrzeuge mit Kommunal-Miete mehr als das sechsfache an Investitionsvolumen realisiert werden kann. Die monatlichen Mietraten werden entsprechend der Laufzeitdauer des Mietvertrages für die Nutzung der Technik als Dauermiete in den Verwaltungshaushalt eingestellt. Je nach Investitionsvolumen und Bundesland brauchen Mobilien-Mietverträge durch die Rechtsaufsichtsbehörde teilweise nicht genehmigt werden.

Vertragsformen

  • kündbare Kommunal-Mietverträge mit Austausch- oder Verlängerungsoption
  • Saison-Mietverträge (z.B. für den Einsatz der Technik in den jeweiligen Winter- und Sommermonaten)

Die Vorteile der Kommunal-Miete

  • absolut Banken- und herstellerunabhängig
    Freie Wahl der öffentlichen Hand bzgl. des Lieferanten, des Produktes und der Leistungen
  • Die Zahlungen verteilen sich auf die Laufzeit und bilden so eine feste und nutzungskongruente Kalkulationsgrundlage
  • Flexible Zahlungsgestaltung (z.B. progressive oder degressive Raten) die an die Budgetanforderungen oder die Einnahmeentwicklung angepasst werden
  • Gleichbleibende, planbare Mietkosten, Haushaltsüberschreitungen sind somit ausgeschlossen
  • Mietraten bilden eine klare Grundlage für die Gebührenkalkulation
    Der Vermögenshaushalt wird entlastet, denn Mietraten werden dem Verwaltungshaushalt zugerechnet
  • Bei hohen Investitionsvolumina ergeben sich positive Zinseffekte, denn die Mehrwertsteuer wird nicht wie etwa beim Mietkauf vorfinanziert, sondern fällt parallel zur laufenden Rate an
  • Entlastung der öffentlichen Hand, denn die Beschaffung und Administration des Investitionsobjektes übernimmt unser Haus
  • Die fest vereinbarte Vertragslaufzeit sichert eine planmäßige Entschuldung der Investition
  • Hohes Maß an Flexibilität, da während der Vertragslaufzeit, ja nach Verschleißzustand des Mietobjektes, dieses gegen adäquate Technik ausgetauscht werden kann
  • Dadurch schützen Sie die Technik vor Veralterung
  • Freie Mittel für andere Prioritäten

Kommunal-Leasing

Erfolgreiche Investitionen brauchen Kompetenz und faire Beratung. Unabhängig vom anzuschaffenden Leasingobjekt ist mit der Entscheidung über die richtige Finanzierungsform auch immer eine wichtige Überlegung verbunden: Denn oft stellt Eigenkapital im Vergleich zum Fremdkapital eine teurere Finanzierungsform dar. Hier kann Leasing für Ihr Unternehmen eine sinnvolle Alternative zur klassischen Kreditfinanzierung sein. Die HLF Kommunal-Leasing ist nicht nur seit fast 25 Jahren der kompetente und erfahrene Partner insbesondere für Kommunen und gewerbliche Unternehmen, sondern auch langjähriger „Hausfinanzierer“ von renommierten Nutz-, Bau-, Land-, und Forst-, und Kommunalfahrzeughersttellern aus dem gesamten Bundesgebiet. Die HLF Kommunal-Leasing bietet sämtliche am Markt etablierten und steuerlich anerkannten Vertragsformen wie Leasing-Teilamortisation, Leasing-Vollamortisation oder kündbare Leasingverträge. Welche Vertragsform die Richtige ist, entscheidet sich unter Abwägung der Vor- und Nachteile, nach der Ertragssituation, Ziele Ihres Unternehmens und nach der Nutzungsintensität des zu nutzenden Objektes.

Die Vorteile im Überblick

  • Liquiditätsschonung durch eine Finanzierung zu 100%
  • Ihre geplanten Investition erfordern in der Regel kein weiteres Eigenkapital
  • Feste gleichbleibende Kosten über die gesamte Vertragslaufzeit, somit eine sichere und planbare Kalkulationsgrundlage
  • Leasingraten stellen Betriebsaufwand dar und reduzieren Ihren Gewerbeertrag in voller Höhe
  • Erhaltung der Eigenkapitalquote
  • Optimierte Bilanzkennzahlen und verbessertes Banken-Rating
  • Nutzungskongruente und erlasskonforme Vertragslaufzeit
  • Erweiterung Ihres unternehmerischen Spielraumes
  • Überalterungsrisiko Ihres Maschinen- und Fahrzeugparks wird vermieden
  • Stärkung Ihrer Marktposition

Mietkauf / Kredit

Die Vertragsform Mietkauf entspricht unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten einem Ratenkauf und ist als eine spezielle Form der Fremdfinanzierung anzusehen. In diesem Fall kauft die HLF Kommunal-Leasing ein von Ihnen gewünschtes Investitionsobjekt und vermietet es über eine vereinbarte Laufzeit. Für steuerliche Zwecke wird Ihnen das wirtschaftliche Eigentum im Anlagespiegel zugerechnet, deshalb erfolgt die Aktivierung des Objektes bei Ihnen. Aus diesem Grund ist beim Mietkauf die gesamte auf alle Mietkaufraten (inkl. vereinbarter Anzahlung und möglicher Schlussrate) anfallende Mehrwertsteuer mit der ersten Rate fällig. Dieser Betrag ist in voller Höhe als Vorsteuer abzugsfähig. Die Mietkaufraten sind in einem Zins/Kostenanteil aufzusplitten. Während die Tilgungsanteile erfolgsneutral zu behandeln sind, können Zins/Kostenanteile als Betriebsaufwand steuerlich geltend gemacht werden.

Nach Begleichung der letzten Mietkaufrate erfolgt ein automatischer Übergang des (durch Eigentumsvorbehalt) belasteten Eigentums in uneingeschränktes Eigentum. Durch Mietkauf wird das Anlagevermögen und die Bilanzsumme erhöht und die Eigenkapitalquote wird niedriger. Die Nutzung von Sonderabschreibung und Ansparabschreibung sind möglich. Dabei entsteht ein Steuerstundungseffekt.

EGAL FÜR WELCHE VERTRAGSFORM SIE SICH AUCH ENTSCHEIDEN. MIT UNS ALS PARTNER AN IHRER SEITE SIND SIE FÜR ZUKÜNFTIGE INVESTITIONEN PERFEKT AUFGESTELLT.
Kommunal-Miete80%
Kommunal-Leasing15%
Mietkauf / Kredit5%
Für welche Vertragsform entscheiden sich unsere kommunalen Kunden?

Mehr als 3/4 unserer kommunalen Kunden entscheiden sich nach unserer Beratung für die Finanzierungsform „Kommunal-Miete“. Diese Kommunen haben die Vorteile und die oftmals deutlich vereinfachte Bearbeitung und Genehmigung dieser Vertragsform für sich als Gewinn erkannt. Speziell in den „neuen“ Bundesländern wie Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen hat sich diese Vertragsform durchgesetzt.